
Foto: S. Angerhausen, Trier
Das Sakrament der Weihe und die Ordensprofess markieren den Beginn eines besonderen Dienstes oder Lebensstandes in der Kirche.
Bei der Diakonen-, Priester- oder Bischofsweihe wird durch die Handauflegung des Bischofs und das Weihegebet ein Mensch mit einem besonderen Auftrag zum Dienst am Gottesvolk betraut. Bei der Ordensprofess, dem feierlichen Versprechen (Gelübde) zu einem Leben nach den Evangelischen Räten Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam, binden Menschen sich an eine Ordens- bzw. Klostergemeinschaft.
Beide Feierformen machen sichtbar, dass Berufung ein Geschenk und zugleich eine Antwort ist, die dem Leben der ganzen Kirche dient.











