Pressemeldung der Deutschen Bischofskonferenz (28.9.2017): Motu proprio Magnum Principium
Die Vollversammlung hat das Motu Proprio Magnum principium, das Papst Franziskus am 3. September 2017 erlassen hat, dankbar aufgenommen.

Das Dokument fasst can. 838 CIC neu, der die Erstellung und Herausgabe liturgischer Bücher in der Volkssprache regelt, und wird am 1. Oktober 2017 in Kraft treten. Es räumt den Bischofskonferenzen eine größere Eigenverantwortung im Prozess der Übersetzung ein.
Wir Bischöfe freuen uns über das Vertrauen, das hier den Ortskirchen entgegengebracht wird und diese zugleich in Mitverantwortung nimmt. Papst Franziskus unterstreicht damit, was er bereits im Apostolischen Schreiben Evangelii gaudium dargelegt hat, wonach die Bischofskonferenzen Subjekte mit „konkreten Kompetenzbereichen“ und einer „gewissen authentischen Lehrautorität“ sein sollen (EG 32).
Wir Bischöfe freuen uns über das Vertrauen, das hier den Ortskirchen entgegengebracht wird und diese zugleich in Mitverantwortung nimmt. Papst Franziskus unterstreicht damit, was er bereits im Apostolischen Schreiben Evangelii gaudium dargelegt hat, wonach die Bischofskonferenzen Subjekte mit „konkreten Kompetenzbereichen“ und einer „gewissen authentischen Lehrautorität“ sein sollen (EG 32).