Am 17. Dezember 1947 wurde das Deutsche Liturgische Institut (DLI) auf Initiative von Mitgliedern der Liturgischen Kommission der damaligen Fuldaer Bischofskonferenz gegründet, um der Erneuerung des gottesdienstlichen Lebens einen nachhaltigen Impuls zu geben.
Für die Übersetzung liturgischer Texte und Bücher wurden genauere Einzelregelungen erlassen: Das am 22. Oktober 2021 veröffentlichte Dekret der Gottesdienstkongregation „Postquam Summus Pontifex“ bestimmt die einzelnen Schritte bei Übersetzung und Herausgabe liturgischer Texte im Detail.
Die VG Musikedition und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) haben ihren Gesamtvertrag zum Vervielfältigen von Noten und Liedtexten um weitere zehn Jahre bis zum Ende des Jahres 2029 verlängert.
Papst Franziskus regelt mit seinem heute (9.9.2017) veröffentlichten Schreiben das Verfahren zur Übersetzung liturgischer Texte neu. Seine Anpassungen einiger Passagen des Kirchenrechts stärken die Rolle der örtlichen Bischofskonferenzen.